Corona Regeln Jahreshauptversammlung

Hallo Zusammen,

für alle, die zur heutigen Jahreshauptversammlung kommen, hier ein kurzer Hinweis.
Seit Donnerstag, 2. September, gilt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV).

In ihr ist festgehalten, welche Maßnahmen wann gelten. Die Verordnung wird bis einschließlich 29. Oktober verlängert.

Nur der Grenzwert 35 ist derzeit wichtig:
Liegt die Inzidenz stabil darüber, gilt die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen).
Wir bitten Euch daher entsprechende Nachweise mitzubringen.

Die Maskenpflicht AM PLATZ entfällt, solange der Mindestabstand zu anderen Plätzen gewahrt bleibt.